Unsere Aufgabe als Ihr externer Datenschutzbeauftragter ist die Umsetzung der DSGVO für Sie kostengünstig, einfach, zeitsparend und gesetzeskonform zu ermöglichen.
Die Rolle des Datenschutzbeauftragten im Unternehmen sieht einige Sonderregelungen vor. So darf etwa seine Aufgabe nicht in Konflikt mit anderen Tätigkeiten im Unternehmen stehen, was die Abstellung eines Mitarbeiters für diese Aufgabe oder eine Neueinstellung bedeuten kann.
Für zusätzlichen Konfliktstoff kann sorgen, dass der Datenschutzbeauftragte weisungsfrei handeln muss, was nicht nur für den bestellten Mitarbeiter, sondern für das gesamte Unternehmen zur Belastungsprobe werden kann.
Die auf Dauer konfliktfreie und kosteneffiziente Option ist der Zukauf meiner Leistungen als externer Datenschutzbeauftragter für Ihren Verantwortungsbereich.
Ihre Mitarbeiter konzentrieren sich weiterhin ausschließlich auf ihre Kernaufgaben und die Unternehmensziele, während der externe Datenschutzbeauftragte frei von Interessenskonflikten und Betriebsblindheit zu Ihrem Schutz agiert.
Wir schützen unsere Kunden vor Betroffenen und der Datenschutzbehörde.
Unser Leistungsspektrum
Datenschutz
Ihr externer Datenschutzbeauftragter – weisungsfrei, konfliktfrei und rechtssicher.
Leistungen ansehen
- Erhebung des datenschutzrechtlichen Ist-Zustandes Ihres Verantwortungsbereiches.
- Unterstützung zur Erreichung der gesetzlichen Vorschriften.
- Entwicklung, Erweiterung und Prüfung von Datenschutzkonzepten.
- Schulung Ihrer Mitarbeiter.
- Bearbeitung von datenschutzrechtlichen Auskunftsersuchen oder Beschwerden.
- Vertretung vor der Datenschutzbehörde.
- 24/7 Erreichbarkeit bei datenschutzrechtlichen Zwischenfällen (Hacker-Angriffe, Einbrüche etc.).
- EU-Vertreter gemäß Art 27 DSGVO als Anlaufstelle für Aufsichtsbehörden und Betroffene.
Hinweisgeberschutz
HSchG-konform in wenigen Schritten – sicher, günstig und revisionssicher.
Mehr erfahren
- Unter whistleblower.report unterstützen wir Sie bei der sicheren, günstigen und rechtskonformen Umsetzung des HinweisgeberInnenschutzgesetzes.
- Mit unserem System sind Sie auch bei den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes auf der sicheren Seite.
- Gerne auditieren wir bereits implementierte Hinweisgebersysteme.
KI-Verordnung
KI-VO-Compliance von der Einstufung bis zum fertigen Maßnahmenplan.
Details anzeigen
- Wir übernehmen für Sie die Funktion des EU-Vertreters gemäß Art 22 bzw. Art 54 KI-VO (AI Act) für Drittstaat-Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen bzw. GPAI-Modellen.
- KI-VO-Compliance-Check inkl. Einstufung, Rollenklärung und Gap-&-Maßnahmenplan.
- Vertragsprüfung/-verhandlung zu KI-VO/DSGVO (Pflichten, Haftung, Auditrechte, Subdienstleister, Datenflüsse/Transfers).
- Datenschutzrechtliche Systemprüfung inkl. DSFA/DPIA und praxistauglichem Lösch-/Berechtigungs-/Monitoringkonzept.
- Erstellung/Review von Betroffenen-, Mitarbeiter- und Betriebsratsinformationen.
- Lieferanten-Due-Diligence sowie Policies, Freigabeprozesse und Schulungen für die operative Anwendung.
NIS-2
Betroffenheit, Registrierung und Nachweise nach dem NISG 2026 - rechtzeitig vor dem Stichtag.
Betroffenheit prüfen
- Betroffenheitsprüfung nach Sektor, Größe und Rolle - nachvollziehbar dokumentiert, auch wenn das Ergebnis lautet, dass Sie nicht erfasst sind.
- Registrierung beim Bundesamt für Cybersicherheit gemäß § 29 NISG 2026 samt Pflege der Ansprechstellen.
- Schulung und Unterweisung der Leitungsorgane gemäß § 31 NISG 2026 - diese Pflicht trifft die Geschäftsführung persönlich.
- Aufbau des Risikomanagements nach § 32 NISG 2026, aufsetzend auf Ihre vorhandenen Maßnahmen nach Art 32 DSGVO.
- Meldeprozess für erhebliche Sicherheitsvorfälle (24 Stunden, 72 Stunden, Abschlussbericht) gemäß § 34 NISG 2026, verzahnt mit der Meldekette nach Art 33 DSGVO.
- Lieferkette: Beantwortung von Kundenfragebögen und Prüfung Ihrer eigenen Lieferanten - auch für Unternehmen, die selbst nicht unmittelbar erfasst sind.
- Wirksamkeitsnachweise nach § 33 NISG 2026, Penetrationstests und Zertifizierungsaudits erbringen spezialisierte Partner, die wir bei Bedarf beiziehen.
Fragen kosten nichts. Datenschutzverstöße schon. Ihr erster Schritt zur Rechtssicherheit – kontaktieren Sie uns.