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Unsere Aufgabe als Ihr externer Datenschutzbeauftragter ist die Umsetzung der DSGVO für Sie kostengünstig, einfach, zeitsparend und gesetzeskonform zu ermöglichen.

Die Rolle des Datenschutzbeauftragten im Unternehmen sieht einige Sonderregelungen vor. So darf etwa seine Aufgabe nicht in Konflikt mit anderen Tätigkeiten im Unternehmen stehen, was die Abstellung eines Mitarbeiters für diese Aufgabe oder eine Neueinstellung bedeuten kann.

Für zusätzlichen Konfliktstoff kann sorgen, dass der Datenschutzbeauftragte weisungsfrei handeln muss, was nicht nur für den bestellten Mitarbeiter, sondern für das gesamte Unternehmen zur Belastungsprobe werden kann.

Die auf Dauer konfliktfreie und kosteneffiziente Option ist der Zukauf meiner Leistungen als externer Datenschutzbeauftragter für Ihren Verantwortungsbereich.

Ihre Mitarbeiter konzentrieren sich weiterhin ausschließlich auf ihre Kernaufgaben und die Unternehmensziele, während der externe Datenschutzbeauftragte frei von Interessenskonflikten und Betriebsblindheit zu Ihrem Schutz agiert.

Wir schützen unsere Kunden vor Betroffenen und der Datenschutzbehörde.


Unser Leistungsspektrum

Datenschutz

Datenschutz

Ihr externer Datenschutzbeauftragter – weisungsfrei, konfliktfrei und rechtssicher.

Leistungen ansehen
  • Erhebung des datenschutzrechtlichen Ist-Zustandes Ihres Verantwortungsbereiches.
  • Unterstützung zur Erreichung der gesetzlichen Vorschriften.
  • Entwicklung, Erweiterung und Prüfung von Datenschutzkonzepten.
  • Schulung Ihrer Mitarbeiter.
  • Bearbeitung von datenschutzrechtlichen Auskunftsersuchen oder Beschwerden.
  • Vertretung vor der Datenschutzbehörde.
  • 24/7 Erreichbarkeit bei datenschutzrechtlichen Zwischenfällen (Hacker-Angriffe, Einbrüche etc.).
  • EU-Vertreter gemäß Art 27 DSGVO als Anlaufstelle für Aufsichtsbehörden und Betroffene.
Hinweisgeberschutz

Hinweisgeberschutz

HSchG-konform in wenigen Schritten – sicher, günstig und revisionssicher.

Mehr erfahren
  • Unter whistleblower.report unterstützen wir Sie bei der sicheren, günstigen und rechtskonformen Umsetzung des HinweisgeberInnenschutzgesetzes.
  • Mit unserem System sind Sie auch bei den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes auf der sicheren Seite.
  • Gerne auditieren wir bereits implementierte Hinweisgebersysteme.
KI-Verordnung

KI-Verordnung

KI-VO-Compliance von der Einstufung bis zum fertigen Maßnahmenplan.

Details anzeigen
  • Wir übernehmen für Sie die Funktion des EU-Vertreters gemäß Art 22 bzw. Art 54 KI-VO (AI Act) für Drittstaat-Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen bzw. GPAI-Modellen.
  • KI-VO-Compliance-Check inkl. Einstufung, Rollenklärung und Gap-&-Maßnahmenplan.
  • Vertragsprüfung/-verhandlung zu KI-VO/DSGVO (Pflichten, Haftung, Auditrechte, Subdienstleister, Datenflüsse/Transfers).
  • Datenschutzrechtliche Systemprüfung inkl. DSFA/DPIA und praxistauglichem Lösch-/Berechtigungs-/Monitoringkonzept.
  • Erstellung/Review von Betroffenen-, Mitarbeiter- und Betriebsratsinformationen.
  • Lieferanten-Due-Diligence sowie Policies, Freigabeprozesse und Schulungen für die operative Anwendung.

Fragen kosten nichts. Datenschutzverstöße schon. Ihr erster Schritt zur Rechtssicherheit – kontaktieren Sie uns.

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